Bundesweite Anerkennung der Fachhochschulreife – BKWI

Grundlegende Regelung:

Die Fachhochschulreife, die durch das kaufmännische BKWI in Baden-Württemberg erworben wurde, berechtigt ausschließlich zum Zugang zu den Fachhochschulen in Baden-Württemberg.

Eine bundesweite Anerkennung der Fachhochschulreife ist möglich, sofern zusätzlich zu dem schulischen Abschluss

  • ein einschlägiges halbjähriges Praktikum oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit

nachgewiesen wird. Erkundigen Sie sich im Nachfolgenden über die konkreten Inhalte dieser Voraussetzungen.

VORAUSSETZUNGEN PRAKTIKUM

Die Schule, an der Sie Ihre Fachhochschulreife erlangt haben, prüft und bestätigt, ob die Voraussetzungen für eine bundesweite Anerkennung erfüllt sind, wenn Sie ein Praktikum nachweisen können.

Voraussetzungen beim Praktikum:

  • halbjährig =24 Wochen
  • in einem der Ausbildung am Berufskolleg affinen Bereich = Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung. Das Praktikum soll Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und Arbeitsmethoden, in den Aufbau und die Organisation der Praktikumsstelle sowie nach Möglichkeit in Personal- und Sozialfragen geben.

Mögliche Schwerpunkte bzw. Arbeitsbereiche sind:

  • Beschaffung und Bevorratung (z.B. Logistik, Vertragsgestaltung)
  • Marketing und Absatz (z.B. Vertrieb, Export, Werbung)
  • Leistungserstellung von Produkten / Dienstleistungen
  • Rechnungswesen (Dokumentation der Geschäftsprozesse)
  • Controlling/Steuerung der Geschäftsprozesse (z.B. innerbetriebliche Rechnungslegung, Kalkulation, betriebliche Kennzahlen)
  • Personalwirtschaft (z.B. Personalentwicklung, Entgeltsysteme,Datenschutz)
  • Querschnittsaufgaben (z.B. Qualitätsmanagement, Umweltschutzmanagement

 

  • Ein Praktikum, das während des Besuchs der Berufskollegs I und II absolviert wurde, kann insgesamt bis zu vier Wochen angerechnet werden. Weitere Praktika müssen unmittelbar nach der schulischen Ausbildung absolviert werden und können grundsätzlich in höchstens zwei Abschnitte aufgeteilt werden.
  • Die Praktikantinnen und Praktikanten belegen die Durchführung ihres Praktikums gegenüber der Schule durch eine Bescheinigung des Betriebs oder der Einrichtung, in der das Praktikum stattgefunden hat. Diese Bescheinigung sollte Angaben zur Dauer der Beschäftigung, zum zugewiesenen Aufgabenbereich und zu eventuellen Fehltagen enthalten.
  • Nach den dem Kultusministerium vorliegenden Informationen wird die an den Berufskollegs erworbene Fachhochschulreife in Hessen nur anerkannt, wenn neben dem sechsmonatigen Praktikum zusätzlich der „Assistentenabschluss“ nachgewiesen wird.
VORAUSSETZUNG BERUFSAUSBILDUNG

Die Schule, an der Sie Ihre Fachhochschulreife erlangt haben, prüft und bestätigt, ob die Voraussetzungen für eine bundesweite Anerkennung erfüllt sind, wenn Sie eine Berufsausbildung nachweisen können.

Anforderungen für die Berufsausbildung:

  • Die Berufsausbildung muss den Vorgaben des Bundes- oder Landesrechts entsprechen.
  • Sie sollte mindestens zwei Jahre dauern.
  • Die Ausbildung muss außerhalb des Bildungsgangs liegen, der zur Fachhochschulreife führt.
  • Ein durch Zusatzunterricht und Zusatzprüfung erlangter Assistentenabschluss wird nicht als Berufsausbildung anerkannt.
  • Es ist erforderlich, der Schule das Originalabschlusszeugnis der Berufsschule sowie das Prüfungszeugnis der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer vorzulegen.
VORAUSSETZUNG BERUFSTÄTIGKEIT

Das Kultusministerium ist zuständig für die Ausstellung einer Bescheinigung, wenn eine mindestens zweijährige relevante Berufstätigkeit nachgewiesen wird und in Fällen, die darüber hinausgehen.