KAUFMÄNNISCHES BERUFSKOLLEG I

Voraussetzungen

Durch erfolgreichen Abschluss einer 

  • Realschule
  • Werkrealschule
  • zweijährigen Berufsfachschule
  • Berufsaufbauschule
  • Mittelstufe der Berufsoberschule

Durch Versetzung in

  • Klasse 11 eines Gymnasium bei G9
  • Klasse 10 eines Gymnasium bei G8
  • die gymnsiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule

Durch Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.

Die Aufnahme in das BKI erfolgt zunächst auf Probe. Die Klassenkonferenz entscheidet am Ende des ersten Schulhalbjahres aufgrund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.

Ich hatte schon vor dem BK den Wunsch, einen kaufmännischen Beruf zu erlernen. Dieser Wunsch hat sich dann durch ein Beratungsgespräch und dem Unterricht an der THS verfestigt. Ich bin heute sehr glücklich darüber, nach dem BK II und dem Erwerb der Fachhochschulreife eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration bei Elring Klinger machen zu können.

Alexander Rosentreter

Schüler der THS

Das Aufnahmeverfahren erfolgt zentral über das BewO Portal. Die Probezeit dauert bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres.