Fachschule für Wirtschaft (Staatl. gepr. Betriebswirt*in)
Fördermöglichkeiten
Es werden Leistungen nach dem Aufstiegsförderungsgesetz gewährt. Alternativ sind auch weiterhin Zahlungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schüler-Bafög) möglich. Informationen hierzu finden Sie unter:
Anträge sind an die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten zu stellen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.